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Der Schulvorstand ist seit Beginn des Schuljahres 2007/ 2008
gem. § 33 des niedersächsischen Schulgesetzes als ein Entscheidungsträger, neben der Gesamtkonferenz, den Fach- und Klassenkonferenzen und dem Schulleiter zuständig für Entscheidungen zur Umsetzung der Vorgaben im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule (§32 des nieders. Schulgesetzes).
Seine Aufgaben sind festgelegt im § 38 a nieders. Schulgesetz:

§ 38 a
Aufgaben des Schulvorstandes
(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.
(3) Der Schulvorstand entscheidet über
1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
3. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 12 Abs. 3 Satz 3 und § 23),
4. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
5. die Führung einer Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4),
6. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
7. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
8. die Ausgestaltung der Stundentafel,
9. Schulpartnerschaften,
10. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
11. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie
12. Grundsätze für
a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
b) die Durchführung von Projektwochen,
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.
(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.
Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Auszug aus der Geschäftsordnung des Schulvorstandes an unserer Schule:

Der Schulvorstand tagt in der Regel nicht öffentlich. Er kann die Schulöffentlichkeit zu einzelnen Tagesordnungspunkten zulassen. Die gewählten Vertreter für die Mitglieder des Schulvorstandes haben an allen Sitzungen ein Zuhörerrecht. Der Schulleiter bzw. dessen Vertreter kann außerschulischen Gästen die Anwesenheit zu einzelnen Tagesordnungspunkten gestatten. Die Anwesenheit ist auch zu gestatten, wenn der Schulvorstand dies beschließt.


Der Schulvorstand besteht an unserer Schule aus 16 Mitgliedern

8 Lehrervertreter  -> werden in der Gesamtkonferenz am 31.10.2011 neu gewählt

- Herr Haun -
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4 Schülervertreter

-  Aaron Kropat
-  Leonard Buhrz
-  Fenja Niemann
-  Nina Schlichting

4 Elternvertreter

-  Herr Andreas Rönner
-  Frau Ursula Starck
-  Frau Bollmann- Damerow
- Frau Martina Maß

als Stellvertreter wurden in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen gewählt

-  Frau Dr. Sabine Oertzen
-  Frau Diana Gericke
-  Frau Susanne Kalmbach
- Frau Simone Lehmann

Wichtig: Um sich zur Wahl zu stellen, müssen Sie nicht ElternvertretrIn sein. Wahlberechtigt ist jeder Elternteil, dessen Kind unsere Schule besucht und der erziehungsberechtigt für dieses Kind ist. Wenn Sie sich zur Wahl stellen möchten, melden Sie sich bitte bis eine Woche vor der Wahl bei einem Mitglied des amtierenden Vorstands des Schulelternrats. Sie können sich dann in der Sitzung des Schulelternrats den ElternvertreterInnen als KandidatIn vorstellen.