
| Für Eltern, die den
Schulalltag ihrer Kinder aktiv mitgestalten
möchten, sich engagieren und Verantwortung übernehmen oder auch einfach
nur die Schule unterstützen möchten, bieten sich vielfältige
Möglichkeiten an: Stellen Sie sich zur Wahl als ElternvertreterIn oder Mitglied der Klassenkonferenz: ElternvertreterInnen werden beginnend mit der 5. Klasse im Regelfall alle 2 Jahre gewählt und vertreten die Klassenelternschaft im Schulelternrat und den Konferenzen. Sie führen zwei Mal im Schuljahr einen Elternabend durch und informieren die Eltern über Belange des Schulalltags. Sie fungieren im Idealfall als Verbindungsglied zwischen Schule, Lehrern und Eltern und können Ansprechpartner sein bei Problemen, aber auch Anregungen zur Förderung der Klassengemeinschaft. Eine Übersicht über die Organisation der Elternarbeit an unserer Schule finden Sie hier Werden Sie aktiv bei Einzelprojekten, z.B. Gestaltung von Klassenräumen oder des Schulhofs Begleiten Sie „Ihre“ Klasse bei Ausflügen, wenn es zur Unterstützung des Lehrers notwendig ist oder nutzen Sie Ihre besonderen Fähigkeiten und Verbindungen, um Ausflüge, Projekte o.a. möglich zu machen. Werden Sie Mitglied im Schulverein Werden Sie Mitglied im Mensaverein Für Fragen und Anregungen steht Ihnen der Vorstand des Schulelternrates gerne zur Verfügung Wichtig für Eltern von SchülerInnen der Oberstufe: Gemäß § 93 des niedersächsischen Schulgesetzes wählen, soweit im Sekundarbereich II (Oberstufe) keine Klassenverbände bestehen, die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II für je 20 minderjährige Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter als Mitglied des Schulelternrats. Die Informationen zur Wahl werden den SchülerInnen zu Beginn des Schuljahres ausgehändigt. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, wenn sich aus dem Kreis dieser ElternvertreterInnen ein Anpsrechpartner für alle Eltern der Oberstufe zur Verfügung stellt. |